schutzanzug
Gegenmaßnahmen:
Aus forstwirtschaftlichen Gründen sind Maßnahmen zur Regulierung der Eichenprozessionsspinner-Population erfahrungsgemäß nur in Ausnahmefällen gerechtfertigt.
Aus gesundheitlich-hygienischen Gründen müssen vor allem dort Gegenmaßnahmen erwogen werden, wo Raupennester unmittelbar im Bereich von Häusern, Wegen, Parkplätzen sowie Erholungs- und Sportanlagen zu finden sind. Ziel der Maßnahmen gegen den Eichenprozessionsspinner ist nahezu ausschließlich der
Gesundheitsschutz, d. h. der Schutz der Bevölkerung vor dem Kontakt mit den stark reizenden Spiegelhaaren:
1) Der wirksamste Schutz vor den Brennhaaren ist das Meiden der befallenen Areale. Dazu sind die betroffenen Waldbereiche, Spazierwege, Erholungsanlagen usw. zu sperren und entsprechende Warnschilder anzubringen (beispielsweise mit dem Wortlaut:: „Vorsicht! Gesundheitsgefahr durch Raupen! Bitte Waldgebiet meiden und Raupen nicht berühren! Stadt Musterburg“).

2) Wo eine Sperrung nicht realisierbar ist, bspw. im Bereich von Wohngebieten, Arbeitsplätzen, Kindergärten und Erholungsanlagen, müssen die Raupennester entweder mechanisch entfernt werden oder den Jungraupen vor Erreichen des 3. Larvenstadiums unter Einsatz von Pflanzenschutzmitteln entgegengewirkt werden.

--> Die Beseitigung der Raupen sollte Sie dem Profi überlassen! Er hat die notwendige Ausbildung und Erfahrung im Umgang mit den Raupen! <--